„Die Besoldung in Thüringen bleibt trotz der vorgesehenen Verbesserungen zu gering“, so der Landesvorsitzende des Thüringer Beamtenbundes (tbb) Frank Schönborn. Er hebt positiv hervor, dass der Gesetzgeber seinem regelmäßigen verfassungsgerichtlich auferlegten Prüfauftrag nachkommt und Anhebungen vornimmt, kritisiert aber unter anderem die unzureichende und um 3,25% hinter der Tarifeinigung bleibende Besoldungsanhebung für 2024 und 2025.
Der BSBD und sein Thüringer Dachverband tbb hatten von der Thüringer Politik, eine klare Trennung zwischen der Übertragung der Tarifergebnisse und der Überprüfung der Amtsangemessenheit der Besoldung gefordert. Mit einer Erhöhung um nur 1,46 Prozent in 2024 (zum 1. November) bleibt die Besoldungsanhebung nicht nur hinter der Entwicklung der Tariflöhne (4,76%), sondern auch hinter der Entwicklung der Nominallöhne (3,1%) und der Verbraucherpreise (2,6%) in Thüringen. Neben diesen Kriterien hatte das Bundesverfassungsgericht auch einen Abstand der Besoldung zu den Leistungen zur Grundsicherung gefordert. Letztere stieg zum Anfang des Jahres um ca. 12 Prozent.
Auf vehemente Ablehnung traf die Einführung eines alimentativen Ergänzungszuschlags durch das Gesetz. Dieser wird gezahlt, wenn der Ehepartner unter der Hinzuverdienstgrenze bleibt. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die dem Amte nach angemessene Bezahlung des Beamten in Abhängigkeit vom Verdienst des Ehepartners stehen soll. Eine solche „Herdprämie“ ist nicht nur verfassungsrechtlich bedenklich und widerspricht zudem politischen Zielen der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau, der freien Entscheidung über Formen des Zusammenlebens sowie der diskriminierungsfreien Fachkräftegewinnung unabhängig vom Familienstand. Der alimentative Ergänzungszuschlag ist mittelbar geschlechterdiskriminierend und prozedural auch nicht gerechtfertigt, argumentierte daher der tbb in seiner Stellungnahme zum Gesetz ablehnend.
Inwieweit das Besoldungsgesetz in Thüringen den Ansprüchen einer amtsangemessenen Alimentation entspricht, werden wohl auch hier die Gerichte endgültig entscheiden müssen.
BSBD Landesvorstand