Versicherungen

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Im Rahmen der Mitgliedschaft in unserem Landesverband sind Beschäftigte gegen bestimmte Risiken versichert.

Im Mitgliedsbeitrag sind folgende Versicherungen enthalten:

Diensthaftpflichtversicherung

Beamte haften in bestimmten Fällen für im Dienst verursachte Schäden gegenüber dem Dienstherrn. Eigene Haftpflichtversicherungen treten in diesen Fällen meist nicht ein, weil sie nur den privaten Bereich, aber nicht die berufliche Tätigkeit umfassen. Die Diensthaftpflicht erstreckt sich insbesondere auf

  • Personen- Sach- und Vermögensschäden
  • Schäden an fiskalischen Eigentum und persönlichen Ausrüstungsgegenständen, auch durch deren Abhandenkommen
  • Kassenfehlbeträge
  • Schäden durch Abhandenkommen von Schlüsseln, Codekarten und Transpondern
  • Dienstfahrzeugregressschäden

Unfallversicherung

Im Zusammenhang mit Unfällen können über die Krankenbehandlungskosten, die durch die Krankenversicherung getragen werden, weitere Kosten entstehen. Die Unfallversicherung leistet bei

  • Invalidität ohne Progression
  • Todesfall
  • kosmetische Operationen
  • Krankenhaustagegeld
  • Bergungskosten

Die Unfallversicherung erstreckt sich auf den Dienst und die Freizeit (24 Std. Rundumversicherung)

Unfallversicherung für Berufsanfänger mit Klausel Vollzugsdienstuntauglichkeit

Eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe oder Lebenszeit erfolgt nur bei Vollzugsdiensttauglichkeit. Bereits vergleichsweise „kleine Unfälle“ mit bleibenden gesundheitlichen Folgen können zur Vollzugsdienstuntauglichkeit führen. Dies ist für Berufsanfänger ein besonderes Risiko, weil Beamtinnen und Beamte in der Regel erst nach 5 Dienstjahren Anspruch auf Ruhegehalt nach den Bestimmungen zur Beamtenversorgung haben. Die Unfallversicherung für Berufsanfänger tritt über die oben genannte Unfallversicherung hinaus ein ein, wenn ein Unfall zu einer dauernden körperlichen Beeinträchtigung oder der geistigen Leistungsfähigkeit von mindestens 20% führt und deswegen binnen drei Jahren (vom Unfalltag gerechnet) ein Verfahren zur Vollzugsdiensttauglichkeit eingeleitet und spätestens nach weiteren zwei Jahren mit der Bestätigung der Vollzugsdienstuntauglichkeit rechtswirksam abgeschlossen wird.

Die aktuellen Deckungssummen der Versicherungen finden Sie hier.

Neben diesen Versicherungen werden unseren Mitgliedern auf der Grundlage von Rahmenverträgen zum Teil erhebliche Beitragsnachlässe gewährt.