Rechtsschutz

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Eine Tätigkeit im Justizvollzug eröffnet (leider) viel Raum für Rechtsstreitigkeiten auf unterschiedlichsten Rechtsfeldern. Beschäftigte sind einerseits oft Zielscheibe von Anfeindungen Gefangener und müssen sich andererseits für ihr Handeln auch gegenüber dem Dienstherrn rechtfertigen. Hinzu kommt, dass die Durchsetzung eigener Rechte und Ansprüche für die Beschäftigten häufig mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden sein kann.

Rechtsschutz ist in solchen Situationen eine hilfreiche und wirkungsvolle Unterstützung.

Der BSBD Landesverband gewährt seinen Einzelmitgliedern berufsbezogenen Rechtsschutz.

Der Rechtsschutz umfasst Rechtsberatung und Verfahrensrechtsschutz.

Die Rechtsberatung umfasst die Erteilung mündlicher oder schriftlicher Auskünfte oder die Erstellung kurzer Rechtsgutachten.

Im Verfahrensrechtsschutz werden Sie rechtlich in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Verfahren vertreten. Dies umfasst sowohl die Vertretung in schriftlichen Vorverfahren als auch die sich ggf. anschließende gerichtliche Geltendmachung Ihres Anspruchs.

Mitgliedern des BSBD wird Rechtsschutz über den Deutschen Beamtenbund (dbb) gewährt. Näheres erfahren Sie hier.

Rechtsberatungen werden in der Regel in der Geschäftsstelle des Thüringer Beamtenbundes in Erfurt oder fernmündlich nach Terminabsprache durchgeführt. Selbstverständlich stellen wir die erforderlichen Kontakte her und begleiten und unterstützen Sie in allen Phasen des Rechtsschutzes.

In dringenden Fällen und Fällen von grundsätzlicher Bedeutung gewähren wir aber auch berufsbezogenen Rechtsschutz aus Mitteln des Landesverbandes oder übernehmen die Selbstbeteiligung einer eigenen Rechtsschutzversicherung.