Amtsangemessene Alimentation, Rechtssicherheit schaffen, Vertrauen stärken
Die Frage der amtsangemessenen Alimentation beschäftigt den öffentlichen Dienst seit vielen Jahren – und sie ist längst zu einem zentralen Baustein für die Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaats geworden. Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts aus den Jahren 2020 und 2025 haben unmissverständlich klargestellt, dass die Besoldung in zahlreichen Besoldungsgruppen nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprach.
Bereits 2020 rügte das Bundesverfassungsgericht in zwei Beschlüssen, dass die gewährte Alimentation in mehreren Ländern, darunter auch Thüringen, nicht amtsangemessen war.
Mit dem Urteil vom 17. September 2025 folgte eine weitere wegweisende Entscheidung: Die Berliner Besoldung war in nahezu allen geprüften Jahren verfassungswidrig zu niedrig. Diese Maßstäbe wirken bundesweit, auch auf Thüringen.
Das Thüringer Verfahren vom 5. November 2025
Ein besonders bedeutender Schritt für unser Land war das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Meiningen am 5. November 2025. In zwei Musterverfahren stellte das Gericht fest:
- Die Thüringer Besoldung war 2020, 2021 und 2022 verfassungswidrig zu niedrig.
- Für 2023 wurde die Besoldung nur aufgrund der einmaligen Sonderzahlung von 3.000 € als „gerade noch verfassungsgemäß“ bewertet.
- 2024 war die Besoldung erneut verfassungswidrig zu niedrig.
Das Verwaltungsgericht legte die Verfahren dem Bundesverfassungsgericht zur endgültigen Entscheidung vor. Für uns als BSBD Thüringen ist dieses Verfahren von besonderer Bedeutung – nicht zuletzt, weil wir uns finanziell an den Klageverfahren beteiligt haben.
Politische Lage und Herausforderungen
Die Umsetzung der Urteile ist komplex. Bund und Länder arbeiten derzeit an Konzepten, doch die Rahmenbedingungen sind schwierig:
- Erneute Anhebungen bei Bürgergeld, Kindergeld und Mindestlohn, die in ein ausgewogenes Verhältnis zur Besoldung gesetzt werden müssen.
- Aktuelle Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst, in denen Forderungen von rund 7 Prozent bzw. mindestens 300 Euro im Raum stehen.
- Steigende Haushaltsbelastungen, die alle staatlichen Ebenen treffen.
Diese Gemengelage darf jedoch nicht dazu führen, dass der öffentliche Dienst zum Spielball politischer oder finanzieller Erwägungen wird. Wenn Angestellte, Beamte, Rentner, Pensionäre, Erwerbstätige und Sozialleistungsempfänger gegeneinander ausgespielt werden, entsteht gesellschaftliche Spaltung und das gefährdet den sozialen Frieden.
Deutschland befindet sich seit rund zehn Jahren in einer Phase anhaltender Krisen. Umso wichtiger ist eine verlässliche, stabile und rechtssichere Säule, ein starker öffentlicher Dienst, der den Rechtsstaat trägt. Dazu gehört insbesondere unser Berufsbereich der Strafvollzug. Sicherheit, Ordnung und Rechtsstaatlichkeit sind ohne motivierte, fair alimentierte Beschäftigte nicht denkbar.
Unsere Position als BSBD Thüringen
In Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern der Thüringer Landesregierung haben wir in den vergangenen Wochen erneut deutlich gemacht:
Die Umsetzung der Urteile, einschließlich des Thüringer Verfahrens vom 5. November 2025 – muss zeitnah erfolgen.
Wir wissen, dass derzeit an einem Umsetzungspapier gearbeitet wird. Es muss zukunftsorientiert, rechtssicher und tragfähig sein. Das verstehen auch wir. Aber, es muss umgesetzt werden.
Der BSBD Thüringen fordert dies seit Jahren. Gerade weil wir uns aktiv und finanziell an den Klageverfahren beteiligt haben, ist es für uns von zentraler Bedeutung, dass der Erfolg vor Gericht nicht nur auf dem Papier steht, sondern in der Praxis ankommt.
Schlusswort
Die amtsangemessene Alimentation ist kein Privileg, sie ist ein verfassungsrechtlicher Anspruch und ein Schutzmechanismus für den Rechtsstaat. Wer Sicherheit, Stabilität und Funktionsfähigkeit erwartet, muss auch bereit sein, die Menschen, die diesen Staat tragen, angemessen auszustatten.
Der BSBD Thüringen wird diesen Prozess weiterhin konstruktiv, aber mit klarer Haltung begleiten. Wir stehen für Rechtssicherheit, Fairness und eine starke öffentliche Verwaltung heute und in Zukunft.
#WirFürEUch
