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Auf Grund der aktuellen politischen Entwicklungen in Thüringen muss leider mit einer Verzögerung bei der Verabschiedung des Gesetzes zur verfassungskonformen Alimentation und damit auch der Besoldungserhöhung gerechnet werden. Ursache dafür ist, dass sich die Änderungen in der BSW Fraktion auch auf die Zusammensetzung der Ausschüsse im Landtag auswirkt. Der Gesetzenturf wurde im Juni in den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Vor einer entsprechenden Beschlussempfehlung wird der Landtag nicht über den Entwurf entscheiden. Trotzdem rechnen wir mit einer Entscheidung und Auszahlung in diesem Jahr, weil sonst eine erneute Widerspruchswelle zu erwarten ist. Das die gegenwärtige Besoldung nicht verfassungskonform ist, steht fest. Insofern ist eine baldige Entscheidung unerlässlich!
Wie geht es weiter mit dem Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 – 2028?
Am Donnerstag, den 3. September 2026 tagte der Haushalts- und Finanzausschuss (HuFa) und wollte unter TOP 3 auf seiner Tagesordnung, die schriftlich eingegangenen Drucksachen zum „Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung in den Jahren 2026 bis 2028 und zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher sowie anderer Vorschriften (Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2026 bis 2028)“ zur Drucksache 8/3723 auswerten.
Auch der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen hat sich umfassend und kritisch mit seiner schriftlichen Stellungnahme zum Gesetzentwurf geäußert.
Das nächste Plenum findet vom 9. bis 11. September 2026 statt. Der tbb geht nicht davon aus, dass das Thüringer Besoldungsgesetz auf der Tagesordnung des Plenums in KW 37/2026 gesetzt wird, sondern vermutet, dass dieser TOP im Oktoberplenum vom 7. bis 9. Oktober 2026 zur Abstimmung relevant sein wird.
Den Abgeordneten des Thüringer Landtags obliegt es dann in ihrer Entscheidungshoheit, ob sie dem Gesetzentwurf in der jetzigen (vorliegenden) Fassung zustimmen oder ablehnen und somit eine Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes herbeiführen. So oder so ist das Oktoberplenum 2026 ein entscheidender Zeitpunkt im Jahreskalender, zum weiteren Verlauf der Nachzahlungselemente (mit Auszahlungsziel 2026).
Der tbb hat dem Thüringer Besoldungsgesetzentwurf die Stirn geboten, zahlreiche Gespräche mit den Fraktionen geführt und sich vollumfänglich mit dem Gesetz und deren Auswirkungen auf die Beamtinnen und Beamten in Thüringen, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Thüringen, Klägerinnen und Kläger in Thüringen, Widerspruchsführerinnen und Widerspruchsführern in Thüringen, Nichtklägerinnen und Nichtklägern in Thüringen auseinandergesetzt.
Nicht die Thüringer Landeshaushaltslage entscheidet über den Ausgang des Thüringer Besoldungsgesetzes, sondern die Mitglieder des Thüringer Landtags.
Dem tbb bleibt zu hoffen, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Alimentation/Beamtenbesoldung vom 17. September 2025 und die Forderungen der tbb-Stellungnahme vom 17. August 2026 breites Gehör finden werden.

