Am 24. September 2025 fand in der JVA Untermaßfeld die Sitzung des Hauptausschusses des BSBD Thüringen statt. Vertreterinnen und Vertreter des Landesvorstandes sowie aller Ortsverbände kamen zusammen, um zentrale Themen des Strafvollzuges und der Gewerkschaftsarbeit zu beraten.
Hauptthemen der Sitzung:
Doppelhaushalt 2026/2027
Mit großer Sorge wurde der aktuelle Entwurf des Doppelhaushalts 2026–2027 für Thüringen diskutiert. Hier zeichnen sich gravierende Einschnitte im Strafvollzug ab. Der BSBD Thüringen wird in den kommenden Wochen die Gespräche suchen. Sei es mit Vertretern der Landesregierung, mit Vertretern des TFM, mit Vertretern des TMJMV, sowie mit unseren Partnern im tbb beamtenbund und Tarifunion thüringen, um die Sorgen der Beschäftigten deutlich zu machen und Lösungen aufzuzeigen.
Nachwuchsgewinnung
Besonders intensiv diskutiert wurde die Nachwuchsfrage:
* Wie kann der Berufsstand für junge Menschen attraktiver werden?
* Welche Wege stehen der Gewerkschaft offen, um gezielt Nachwuchs zu gewinnen und zu fördern?
Gewalt im Strafvollzug
Die Veränderung des Vollzugsalltags, insbesondere das Thema Gewalt im Strafvollzug, war ein weiterer wichtiger Punkt. Hier kamen verschiedene Vertretungen zu Wort:
* Frauenvertretung
* Seniorenvertretung
* Jugendvertretung
* Angestelltenvertretung
Erfüllungsübernahme (§ 74a Thüringer Beamtengesetz) – Schmerzensgeldansprüche
In dem Zusammenhang mit Gewalt gegen Kolleginnen und Kollegen wurde ein besonders wichtiges Thema „die Erfüllungsübernahme bei Schmerzensgeldansprüchen“, besprochen.
Was ist „Erfüllungsübernahme“
Die Erfüllungsübernahme (§ 74a ThürBG) bedeutet, dass der Dienstherr (also das Land Thüringen) unter bestimmten Bedingungen einen Schmerzensgeldanspruch übernimmt, wenn
- der Beamtin / dem Beamten im Dienst oder wegen ihrer/seiner dienstlichen Stellung ein tätlicher Angriff zugefügt wurde,
- ein gerichtlicher Anspruch (z. B. durch Urteil oder vollstreckbaren Titel) besteht,
- und die Vollstreckung gegen den Schädiger erfolglos geblieben ist
- und der Zahlungsausfall als erheblich angesehen werden kann.
Mit der Erfüllungsübernahme wird also sichergestellt, dass Beamte nicht auf den Folgen solcher Angriffe sitzen bleiben, wenn der Schädiger nicht zahlen kann.
Wer ist betroffen?
Beamtinnen und Beamte im Land Thüringen. Dazu gehören auch Polizeivollzugsbeamte und Angehörige anderer Vollzugsbereiche.
Der Justizvollzugsdienst ist ausdrücklich betroffen („gegenüber einem Bediensteten des Justizvollzugsdienstes erfolgte … ein schädigender Angriff”). In Praxisfällen wurde die Regelung dort schon angewandt.
Voraussetzungen und Grenzen
Tätlicher Angriff im Dienst oder wegen dienstlicher Stellung.
Gerichtlicher Anspruch, der tituliert ist (also z. B. Urteil oder vollstreckbarer Titel) oder vergleichbar rechtskräftig festgestellt.
Erfolglosigkeit der Vollstreckung: Der Geschädigte/Beamte hat versucht, vom Schädiger zu erhalten, aber nichts bzw. nicht das Ausreichende bekommen.
Erheblichkeit des Zahlungsausfalls: Der Ausfall muss ein gewisses Maß überschreiten; das Gesetz spricht von einem „erheblichen“ Ausfall. Der genaue Maßstab kann variieren.
Grenzen / was nicht automatisch übernommen wird:
- Wenn der Anspruch nicht tituliert ist oder noch nicht vollstreckbar.
- Wenn der Dienstherr bereits Leistungen erbracht hat, dann kann ein Anspruch auf Rückgriff bestehen.
- Es gibt Zuständigkeitsregelungen, z. B. im Bereich Polizei ist in Thüringen die Thüringer Landespolizeidirektion zuständig.
Verfahrensweise
- Der Betroffene Beamte stellt einen Antrag auf Erfüllungsübernahme bei der zuständigen Behörde.
- Die oberste Dienstbehörde entscheidet grundsätzlich darüber.
- Wenn der Dienstherr Leistungen gewährt hat, gehen ggf. die Ansprüche gegen den Schädiger auf den Dienstherrn über.
- Hier hilft auch gern ihre Fachgewerkschaft der BSBD bei der Antragsstellung und Abwicklung.
Kurz um bzw. eine kurze Erläuterung zur Erfüllungsübernahme beim Schmerzensgeld:
Die Zahlung leistet nicht die Gewerkschaft, sondern nach § 74a Thüringer Beamtengesetz immer der Dienstherr, also das Land Thüringen (Staatskasse). Das Land Thüringen holt sich sein Geld, vom Schädiger, zurück.
Zusammenarbeit mit Partnern
Neben internen Themen standen auch die Vernetzung und Zusammenarbeit im Fokus:
* auf Bundesebene mit dem BSBD Bund
* auf Landesebene mit der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen

Rückblick der Ortsverbände
Die Ortsverbände berichteten über die Entwicklungen und Herausforderungen in den vergangenen Monaten in ihren jeweiligen Anstalten.
Sommertour 2025
Der Landesvorstand gab einen Rückblick auf die Sommertour 2025, bei der Gespräche mit verschiedenen Parteien und der Landesregierung geführt wurden. Im Mittelpunkt standen Fragen zur Personalstruktur, zur Modernisierung des Strafvollzugs und zu künftigen Strukturen.
Fazit
Die Hauptausschusssitzung war erneut ein voller Erfolg. Viele Themen konnten konstruktiv diskutiert werden, und es wurden konkrete Schritte für die kommenden Jahre vorbereitet. Der BSBD Thüringen bleibt auch weiterhin ein verlässlicher Ansprechpartner für die Belange der Bediensteten im Strafvollzug.