Teil 2. zur Alimentation. Besoldungsgesetz 2026–2028. Jetzt liegen die Forderungen auf dem Tisch!

Teil 2. zur Alimentation. Besoldungsgesetz 2026–2028. Jetzt liegen die Forderungen auf dem Tisch!

In unserer Berichterstattung zur Sommertour 2026 haben wir bereits darauf hingewiesen, dass der BSBD Thüringen die parlamentarische Sommerpause intensiv genutzt hat. In zahlreichen Gesprächen innerhalb unseres Dachverbandes, mit politischen Ansprechpartnern und weiteren Beteiligten ging es insbesondere um ein Thema, das für die Thüringer Beamtinnen und Beamten von erheblicher Bedeutung ist: die geplante Neuregelung der Besoldung und Versorgung für die Jahre 2026 bis 2028.

BSBD Thüringen – Sommertour 2026. Auch in der Ferienzeit für euch unterwegs – BSBD Thüringen

Zum damaligen Redaktionsschluss konnten und wollten wir zu den laufenden Beratungen noch nicht ins Detail gehen. Inzwischen liegt die Stellungnahme unseres Dachverbandes, des tbb beamtenbund und tarifunion thüringen, vor. Damit können wir nun auch über die wesentlichen Forderungen und unsere Beteiligung als BSBD Thüringen informieren.

Der tbb fordert deutliche Nachbesserungen!

https://www.thueringer-beamtenbund.de/aktuelles/news/stellungnahme-abgegeben-hauptforderungen-des-tbb-zum-entwurf-eines-thueringer-besoldungs-und-versorgungsanpassungsgesetzes-2026-bis-2028

Der tbb kommt nach Prüfung des Gesetzentwurfs zu einer in weiten Teilen kritischen Gesamtbewertung und sieht erheblichen Änderungs- und Ergänzungsbedarf. Im Mittelpunkt steht dabei eine klare Forderung. Thüringen darf sich nicht darauf beschränken, lediglich auf gerichtliche Entscheidungen zu reagieren oder verfassungsrechtliche Mindestanforderungen umzusetzen. Vielmehr muss die gesamte Besoldungsordnung regelmäßig und eigenständig auf ihre Verfassungsgemäßheit überprüft werden.

Zu den zentralen Forderungen gehören insbesondere eine spürbare Stärkung der Grundbesoldung, Nachzahlungen für alle betroffenen Beamtinnen und Beamten und nicht nur für aktive Kläger, der Erhalt des Arbeitszeitverkürzungstages sowie eine angemessene Berücksichtigung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger.

Fiktives Partnereinkommen, für uns ein zentraler Kritikpunkt!

Besonders kritisch sehen wir als BSBD Thüringen die geplante Berücksichtigung eines fiktiven Partnereinkommens.

Eine amtsangemessene Alimentation ist Verpflichtung des Dienstherrn gegenüber seinen Beamtinnen und Beamten. Sie darf aus unserer Sicht nicht davon abhängig gemacht werden, welches Einkommen ein Ehe- oder Lebenspartner tatsächlich erzielt, oder welches Einkommen ihm lediglich rechnerisch unterstellt wird.

Genau hier setzt auch unsere Hauptforderung an. Die Besoldung muss sich grundsätzlich am Beamten selbst orientieren. Unser Dachverband fordert deshalb ausdrücklich den Erhalt des Alleinverdienermodells und die Ablehnung eines fiktiven Partnereinkommens.

Für den BSBD kommt ein weiterer Gesichtspunkt hinzu. Eine Besoldungsstruktur, die wesentliche Verbesserungen zunehmend über familien- oder kinderbezogene Bestandteile organisiert, wirft zwangsläufig Fragen der Gleichbehandlung und der Attraktivität der Grundbesoldung auf. Gerade Beamtinnen und Beamte ohne Kinder können von solchen familienbezogenen Komponenten nicht in gleicher Weise profitieren. Umso wichtiger ist die Forderung nach einer starken Grundbesoldung, die unabhängig von Familienstand und Familienkonstellation eine amtsangemessene Alimentation sicherstellt.

Der BSBD hat sich aktiv eingebracht!

Als Mitgliedsgewerkschaft des tbb haben wir dessen Position nicht nur ausdrücklich unterstützt. Wir haben uns mit einer eigenen fachlichen Zuarbeit und in zahlreichen Gesprächen aktiv in den Prozess eingebracht.

Dabei haben wir insbesondere die Situation des Thüringer Justizvollzuges in den Mittelpunkt gestellt. Für uns ist klar, eine verfassungsgemäße Besoldung ist keine freiwillige Leistung des Dienstherrn, sie ist seine Verpflichtung. Sie allein macht den öffentlichen Dienst aber noch nicht zukunftsfähig.

Thüringen steht in einem immer härteren Wettbewerb um qualifizierte Nachwuchskräfte. Gerade im Justizvollzug werden Personalgewinnung und Personalbindung in den kommenden Jahren zu einer der entscheidenden Herausforderungen. Deshalb haben wir deutlich gemacht, dass eine Besoldungsreform mehr leisten muss, als lediglich verfassungsrechtliche Mindestanforderungen zu erfüllen.

Wir brauchen eine langfristige Attraktivitätsstrategie für den öffentlichen Dienst, mit wettbewerbsfähiger Grundbesoldung, verlässlichen Laufbahn- und Beförderungsperspektiven, moderner Gesundheitsfürsorge und Beihilfe sowie, gerade für besonders belastete Sicherheitsbereiche, einer ernsthaften Prüfung der freien Heilfürsorge.

Gemeinsam für einen starken öffentlichen Dienst!

Die nun vorliegende Stellungnahme des tbb zeigt, dass unsere Gespräche und die intensive Arbeit der vergangenen Wochen und Monate einem klaren Ziel dienen, einer gerechten, verfassungsgemäßen und zugleich zukunftsfähigen Besoldung in Thüringen.

Der BSBD Thüringen wird diesen Prozess weiterhin gemeinsam mit dem tbb konstruktiv, aber auch kritisch begleiten. Denn es geht um mehr als einzelne Berechnungsmodelle oder Nachzahlungen. Es geht um die grundsätzliche Frage, welchen Stellenwert der Freistaat seinen Beamtinnen und Beamten beimisst und wie konkurrenzfähig der öffentliche Dienst Thüringens in Zukunft sein wird.