Teil 4. Besoldung und Alimentation in Thüringen. Erste Zahlungen umgesetzt, wichtige Entscheidungen weiterhin offen

Teil 4. Besoldung und Alimentation in Thüringen. Erste Zahlungen umgesetzt, wichtige Entscheidungen weiterhin offen

BSBD Thüringen informiert | 2. November 2026

Die Umsetzung des Tarifergebnisses für die Beschäftigten der Länder schreitet voran. Auch in Thüringen sind inzwischen erste finanzielle Verbesserungen bei den Beamtinnen und Beamten angekommen beziehungsweise zur Auszahlung vorgesehen.

Doch während die Besoldungsanpassung bereits in den Novemberabrechnungen berücksichtigt wird, bleiben wichtige Fragen zur amtsangemessenen Alimentation und zu möglichen Nachzahlungen für zurückliegende Jahre weiterhin offen.

Der BSBD Thüringen informiert über den aktuellen Sachstand.

1. Besoldungsanpassung 2026 – Umsetzung erfolgt

Mit den Bezügemitteilungen für November 2026 wurde die rückwirkende Besoldungsanpassung um 2,8 Prozent zum 1. April 2026 berücksichtigt.

Die entsprechenden Nachzahlungen für die zurückliegenden Monate sind ebenfalls Bestandteil der Novemberabrechnung. Zusätzlich erfolgte die rückwirkende Anpassung der Besoldungsgruppen A9 und A12 zum 1. Januar 2026.

Wichtig ist allerdings: Die Umsetzung erfolgt derzeit noch unter dem Vorbehalt des Inkrafttretens des Thüringer Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetzes 2026 bis 2028.

2. Amtsangemessene Alimentation – weitere Zahlungen stehen aus

Unabhängig von der allgemeinen Besoldungserhöhung ist die verfassungsrechtlich gebotene Anpassung der Alimentation noch nicht abschließend gesetzlich geregelt.

Der bisherige Gesetzentwurf sieht unter anderem die Wiedereinführung einer jährlichen Sonderzahlung in Höhe von 4,8 Prozent der Jahresbruttobesoldung vor.

Darüber hinaus ist für das Jahr 2025 eine rückwirkende Nachzahlung vorgesehen.

Diese Zahlungen sind von der bereits berücksichtigten Besoldungserhöhung zu unterscheiden.

Ob und wann die Sonderzahlung für 2026 sowie die Nachzahlung für 2025 tatsächlich ausgezahlt werden können, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.

3. Nachzahlungen für zurückliegende Jahre, immer noch keine abschließende Entscheidung

Besonders aufmerksam verfolgt der BSBD Thüringen die Diskussion über mögliche Nachzahlungen wegen einer nicht amtsangemessenen Alimentation in zurückliegenden Jahren.

Im parlamentarischen Verfahren wird weiterhin darüber beraten, welche Beschäftigten anspruchsberechtigt sein sollen.

Dabei geht es insbesondere um die Frage, ob ausschließlich Kolleginnen und Kollegen mit rechtzeitig geltend gemachten Ansprüchen berücksichtigt werden oder ob der Kreis der Berechtigten erweitert wird.

Auch die Frage, welche Bedeutung bereits eingelegte Widersprüche gegenüber laufenden Klageverfahren haben, ist für viele Betroffene von erheblicher Bedeutung.

Eine endgültige gesetzliche Regelung liegt bislang nicht vor.

4. BSBD Thüringen fordert das verlässliche Regelungen und Rechtssicherheit erforderlich sind

Aus Sicht des BSBD Thüringen ist es wichtig, dass die noch offenen Fragen zeitnah, nachvollziehbar und rechtssicher geklärt werden.

Die Beschäftigten benötigen Klarheit darüber, welche Ansprüche bestehen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wann mit möglichen Zahlungen gerechnet werden kann.

Die amtsangemessene Alimentation ist keine freiwillige zusätzliche Leistung, sondern eine verfassungsrechtliche Verpflichtung des Dienstherrn.

Unser Anspruch bleibt eine faire, verfassungsgemäße und verlässliche Besoldung für die Kolleginnen und Kollegen im Thüringer Justizvollzug.

Der BSBD Thüringen wird die weiteren parlamentarischen Beratungen aufmerksam begleiten und über verbindliche Entscheidungen informieren.

Euer BSBD Thüringen

#Gemeinsam für einen starken Justizvollzug!