Landtag beschließt Gesetz zur Änderung des Besoldungsgesetzes und anderer beamtenrechtlicher Regelungen

Landtag beschließt Gesetz zur Änderung des Besoldungsgesetzes und anderer beamtenrechtlicher Regelungen

Am 10.11.2022 gegen 12.20 Uhr hat der Thüringer Landtag ohne Gegenstimmen
das Gesetz zur Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes und anderer
beamtenrechtlichen Regelungen verabschiedet.
Das Gesetz beinhaltet im Wesentlichen eine lineare Erhöhung der Bezüge der
Beamtinnen und Beamten um 2,8% ab dem 01.12.2022 und damit die zeit- und
inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf die Beamten. Die
Anwärtergrundbeträge steigen zum gleichen Zeitpunkt um 50,00 Euro. Darüber
hinaus sind aber auch andere beamtenrechtliche Regelungen, insbesondere
zur Beamtenversorgung in dem Gesetz enthalten.
In der Erörterung räumte die Thüringer Finanzministerin Taubert ein, dass der
Dienstherr künftig hinsichtlich der Übertragung der Tarifergebnisse auf die
Beamten in Folge der Rechtsprechung kaum Spielraum habe und eine
Übertragung kaum verwehrt werden könne. Zudem stellte Taubert für das
nächste Jahr im Hinblick auf die Kriterien zur amtsangemessenen Alimentation
eine weitere Besoldungserhöhung in Aussicht. Darüber hinaus sollen auch die
Versorgungsempfänger entsprechend unserer Forderung die
Energiepauschale erhalten. Entsprechende Gesetzentwürfe lägen bereits vor.
Die Debatte kann derzeit noch im Internet auf der Website des Thüringer
Landtages nachverfolgt werden (Link: https://live.thueringer-
landtag.de/Veranstaltung/Plenarsitzung_2022_93-95, Tagesordnungspunkt 31)
Die nachfolgende Übersicht enthält einige Auszüge aus dem Gesetzentwurf,
der nunmehr verabschiedet wurde.