Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungskonformen Alimentation im Jahr 2023

Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungskonformen Alimentation im Jahr 2023

Am 02.06.2023 hat Thüringer Landtag das Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungskonformen Alimentation im Jahr 2023 verabschiedet. Das Gesetz enthält eine lineare Erhöhung der Grundgehälter und Anwärterbezüge sowie der Stellenzulagen um 3,25 % ab Januar 2023 vor. Für den Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum Ablauf des31. Dezember 2023 erhöht sich zudem der Monatsbetrag des Familienzuschlags für das dritte zu berücksichtigende Kind um 58 Euro und für das vierte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 67 Euro (der Erhöhungsbetrag gilt als Familienzuschlag). Darüber hinaus erhalten Beamte mit Anspruch auf Dienstbezüge zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 eine monatliche Sonderzahlung. Diese besteht aus einem Grundbetrag in Höhe von 83,33 Euro je Berechtigten und folgenden Sonderbeträgen

a) für den Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartner in Höhe von 83,33 Euro (dies gilt
nicht, wenn dem Beamten nach § 38 Abs. 3 ThürBesG der Familienzuschlag Stufe 1 nur zur Hälfte gewährt
wird)
b) für das erste und zweite im Familienzuschlag zu berücksichtigende in Höhe von jeweils
41,67 Euro (soweit im jeweiligen Monat Familienzuschlag gezahlt wird. Die §§ 3, 6, 7 und 38 Abs. 4 Satz 3
ThürBesG gelten entsprechend.
Die entsprechenden Tabellen haben wir als Anlagen beigefügt. Wir gehen davon aus, dass
die entsprechenden Bezüge mit den Bezügen für Juli ausgezahlt werden und dann auch die
Nachzahlung für den Zeitraum ab Januar erfolgen wird.

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