Tarif und Einkommensrunde 2023 – Forderungen stehen!

Tarif und Einkommensrunde 2023 – Forderungen stehen!

Im Ergebnis der Beratungen der Bundestarifkommission des dbb stehen die Forderungen für die Tarif- und Einkommensrunde 2023 fest. Im Rahmen der Tarifverhandlungen fordert der dbb gemeinsam mit Verdi im Kern eine Lohnerhöhung von 10,5% mindestens jedoch 500€ monatlich.
Auszubildende und Anwärter sollen 200€ mehr monatlich erhalten. Die Laufzeit soll nur 12 Monate betragen! Diese Forderungen resultieren aus einem gemeinsamen Treffen der Bundestarifkonferenz, in dem u.a. die Bundesvorsitzenden der dbb- Fachgewerkschaften, die Landesvorsitzenden der dbb Landesverbände, die Tarifvertreter der Länder und der Mitgliedsgewerkschaften gemeinsam mit der dbb Bundesleitung vertreten sind. Der BSBD ist auf Bundes- und Landesebene mit mehreren Mitgliedern in der Bundestarifkonferenz vertreten.
Die Thüringer Finanzministerin Taubert hatte im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Verfassungskonformen Alimentation im Jahr 2023 erklärt, dass die Landesregierung beabsichtigt, die damals beschlossene Erhöhung der Bezüge mit zukünftigen Tariferhöhungen zu verrechnen. Die damals insbesondere zur Gewährleistung einer verfassungskonformen Alimentation beschlossene sogenannte Inflationsausgleichszahlung wird mit Ablauf des Jahres 2023 enden, allerdings werden die für 2024 beschlossene erneute Erhöhung des Bürgergeldes, die gestiegenen Lebenshaltungskosten und die allgemeine Lohnentwicklung den Gesetzgeber auch in Thüringen zwingen, die Bezüge der Beamten unabhängig von den Ergebnissen der Tarif- und Einkommensrunde erneut nach oben anzupassen, um die Kriterien des Bundesverfassungsgerichts an eine verfassungskonforme Alimentation zu erfüllen. Da Anwärter entgegen unserer Forderungen im Rahmen der Anhörung zum o.g. Gesetz keine Inflationsausgleichszahlungen und die Anwärter des Einstellungsjahres 2022 auch keinen Anwärtersonderzuschlag erhalten, ist uns die Erhöhung der Ausbildungsvergütung im Rahmen der Tarif- und Einkommensrunde aber auch bei der für 2024 zu erwartenden Änderung des Thüringer Besoldungsgesetzes ein besonderes Anliegen.


Der Landesvorstand