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Übertragung Tarifergebnisse TV-L auf Beamtenbesoldung

Aktuell kann unser Dachverband der tbb thüringen nur wenig Informationen zu den Plänen der Landesregierung zur Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtenbesoldung bekannt gegeben. Wir kennen den geplanten Gesetzentwurf der Landesregierung, dürfen jedoch, aufgrund der Beteiligungsvereinbarung der Landesregierung mit den Spitzenorganisationen, nicht über seinen Inhalt reden.


Der tbb beamtenbund und tarifunion thüringen hat im Hintergrund bereits viel getan, um ein Maximum bei der Übertragung der Tarifergebnisse auf die Besoldung zu erreichen.
Was genau, erfahren unsere Mitglieder in dieser Information:


Forderungen:

1.) Keine Anrechnung
Anders als der DGB (und damit GdP, GEW und Verdi) hat der tbb seine Recht genutzt, gegenüber der Landesregierung durch Stellungnahme frühzeitig in den Gesetzgebungsprozess einzubringen. In knapp 30 Seiten haben wir den Gesetzentwurf der Landesregierung bewertet, Probleme und Widersprüche aufgezeigt und uns für die anrechnungsfreie lineare Übertragung ausgesprochen. Die Einführung weiterer personenstandsabhängiger Zuschläge lehnten wir ab und haben dafür sogar eine Expertenstellungnahme eingeholt, um weitere Argumente dagegen in Feld zu führen.
Der Landesvorsitzende des tbb thüringen Frank Schönborn führt zusätzlich im Hintergrund Gespräche mit dem Ministerpräsidenten noch vor der Kabinettsbefassung (vsl. am Di, 20.2.24), ebenfalls mit den genannten Zielen. So gab es neben einem Telefonat am 9.2.24 auch ein 4-Augen-Gespräch am 15.2.24. Folgegespräche sind bereits vereinbart.


2.) Lineare Erhöhung statt Sockelbetragserhöhung
Der tbb spricht sich ausdrücklich für die lineare Erhöhung anstelle einer Erhöhung um Sockelbeträge aus, da dadurch die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen gewahrt bleiben. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits die im Tarifbereich verhandelten, vorrangig sozialpolitisch motivierten Veränderungen der Grundgehaltstabelle, vor allem durch ungleichmäßige Erhöhungsfaktoren und Sockelbeträge praktisch für unzulässig erklärt (BVerfGE 140, 240 ; 145, 304 ).


3.) Inflationsausgleichsprämie
Da den meisten Thüringer Beamtinnen und Beamten bereits in 2023 (anders als den Thüringer Tarifbeschäftigten der Länder) eine Inflationsausgleichsprämie abhängig vom Familienstand anteilig mit dem Monatsgehalt ausgezahlt wurde, kann ihnen im Jahr 2024 nur noch die Differenz zwischen dem im Jahr 2023 insgesamt erhaltenen Betrag auf 3.000 € (Maximalsumme) ausgezahlt werden.


Sachlage/Hintergrund:
Das Tarifergebnis im Bereich TV-Länder beinhaltet einen steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleich von insgesamt 3.000 €. Voraussichtlich Ende März 2024 werden für die Tarifbeschäftigten 1.800 € Inflationsausgleich zuzüglich 120 € für die Monate Januar-März 2024 ausgezahlt, von April bis Oktober 2024 dann monatlich jeweils 120 €. Ab 1. November 2024 steigen die Bezüge um einen Sockelbetrag von 200 € und ab dem 1. Februar 2025 um 5,5 Prozent. Ausbildungs- und Praktikantenentgelte werden zu den gleichen Zeitpunkten um insgesamt 150 € erhöht. Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 25 Monate

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