BSBD Bund – Sitzung des Hauptvorstandes in Erfurt

BSBD Bund – Sitzung des Hauptvorstandes in Erfurt

Die Bundeshauptvorstandssitzung 2024, der größten Fachgewerkschaft im deutschen Strafvollzug, zu Gast in Erfurt!

Vom 12.03.2024 bis 14.03.2024, traf sich der Bundeshauptvorstand des Bundes der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD), in Erfurt. Im Bundeshauptvorstand sind alle Bundesländer vertreten. Er setzt sich zusammen aus dem Bundesvorstand des BSBD und den Vorsitzenden der Landesverbände. Thüringen wurde vom Vorsitzen des Landesverbandes Thüringen, Herr Ronny Rüdiger, vertreten.

Inhaltlich wurden neben gewerkschaftspolitischen Themen, auch sozial- und gesellschaftspolitischen Themen besprochen, um zukunftsorientierte und nachhaltige Gewerkschaftsarbeit zu leisten.

Der BSBD fordert die zeitnahe Umsetzung, der amtsangemessenen Alimentation in allen Bundesländern von der Politik. Dies ist eine Pflicht und nicht verhandelbar!

Neben der amtsangemessenen Alimentation waren auch die Tarifergebnisse ein wichtiger Punkt. Auch hier gibt es eine klare Ansage an die Politik. Der BSBD fordert die inhaltsgleiche Umsetzung der Tarifergebnisse vom Dezember 2023 auf alle Bundesländer.

Mit Blick auf das Bundesland Thüringen, gab es einen deutlichen Aufruf an die Landesregierung.

„Das Thüringer Gesetz zur Anpassung der Besoldung im Jahr 2024 und 2025 und zur Änderung besoldungs-, versorgungs- und anderer dienstlicher Vorschriften ist eine Mogelpackung für die Thüringer Beamtinnen und Beamten!“

Eine Verrechnung von Tarifergebnissen „Erhöhung der Besoldung“ und bereits in 2023 erfolgten Anpassung der amtsangemessenen Alimentation in Thüringen ist für den Bund der Strafvollzugsbediensteten nicht hinnehmbar.

Bis auf Thüringen, hat es die überwiegende Mehrheit der Bundesländer verstanden und entsprechende Gesetzentwürfe wurden erstellt. Darüber hinaus sind in acht Bundesländern Umsetzungen aus dem jeweiligen Finanzministerium oder der Landesregierung verkündet wurden.

Öffentlicher-Dienst.Info – Besoldungsrunde 2023 der Landesbeamten (oeffentlicher-dienst.info) 

Die verfassungskonforme Alimentierung ist eine Dienstherrenpflicht! Entsprechende Richtersprüche und die anzuwenden gesetzlichen Vorgaben sind klar und verständlich. Eine Vermischung von Tarifergebnissen und amtsangemessener Alimentation ist falsch!

Dazu der Landesvorsitzende des BSBD Thüringen, Ronny Rüdiger:

„Wertschätzung für die Kolleginnen und Kollegen im Thüringer Strafvollzug, wäre auch in Thüringen, eine inhalts- und zeitgleiche Umsetzung der Tarifergebnisse! Wir, der BSBD Thüringen fordern deshalb, die inhalts- und zeitgleiche Tarifübertragung. Dies wurde von den Verhandlungsführern in den Tarifverhandlungen zugesichert. Der aktuelle Gesetzentwurf, ist aus unserer Sicht, eine Prozenterhöhung auf Sparflamme! Natürlich hätten wir speziell für Thüringen noch weitere Forderungen, wenn es um das Geld geht. Speziell fällt mir hier die sogenannte „Gitterzulage“ ein, welche bis dato immer noch nicht Ruhegehaltsfähig ist oder das Ausbleiben der finanziellen Anerkennung von Beförderungen auf die Pensionen, sofern diese nicht mindesten zwei Jahre vor Eintritt in den Ruhestand erfolgt sind. Hier muss es Anpassungen geben!“

Unabhängig von den Tarifergebnissen, gibt es noch weitere Arbeitsfelder, die der Bund der Strafvollzugbediensteten in den Fokus legen möchte. Der BSBD fordert eine modernere Herangehensweise bei der Nachwuchsgewinnung für den Strafvollzug in der Bundesrepublik. Die Neueinstellungen können die derzeitigen und noch zusätzlich zu erwarten Personallücken bundesweit nicht schließen. Bundesweit fehlen derzeit mindestens 2000 Bedienstete.

Dazu der Landesvorsitzende des BSBD Thüringen, Ronny Rüdiger:

„Mit Blick auf die Altersstrukturen im Thüringer Strafvollzug, lautet das Motto, es ist nicht fünf vor zwölf, sondern eher fünf nach zwölf. Wir steuern weiter zielstrebig in ein zu erwartendes Personalchaos. Die Personalsituation wird sich noch einmal verschärfen, wenn die zu erwartenden Personalbedarfsanpassungen für das gemeinsam geplante Großgefängnis von Thüringen und Sachsen in Zwickau an die Öffentlichkeit kommen. Die bisherige Personalbedarfsplanung ist im Prinzip hinfällig, da die ursprüngliche Planung nicht mehr den heutigen Anforderungen an einen modernen Strafvollzug entspricht. Weiterführend wird die zu erwartende Pensionierungswelle, weitere Personallücken aufreißen. Dazu muss es Gespräche mit den Verantwortlichen geben, da Nachbesserungen am Personalkonzept zwingend erforderlich sind. Leider hat unsere verantwortliche Ministerin im TMMJV Frau Doreen Denstädt (Grüne), keinen Bedarf mit der größten Fachgewerkschaft im Thüringer Strafvollzug zu reden“.

Hier heißt es, die Attraktivität des Thüringer Strafvollzuges zu steigern, um Konkurrenzfähig auf dem Arbeitsmarkt zu werden, den der Kampf auf dem Arbeitsmarkt wird immer härter. Neben dem Einkommen, sind die Arbeitsbedingungen ein wichtiger Entscheidungsfaktor. Die sogenannten weichen Faktoren, wie Kinderbetreuungseinrichtungen, Job-Rad, Homeoffice oder die Wochenarbeitszeit, müssen zeitnah in den Fokus gestellt werden, um den Strafvollzug für die Zukunft besser zu gestalten.

Beim Thema Neubau der JVA Zwickau, war der gesamte Bundesvorstand des BSBD sprachlos. Der Umgang mit Steuermitteln, sei schon bedenklich. Die ursprünglich geplante Summe von 150 Millionen Euro hat sich inzwischen bereits mehr als verdoppelt. Der noch zu erwartende Kostenanstieg kann nicht beziffert werden.

Dazu der Landesvorsitzende des BSBD Thüringen, Ronny Rüdiger:

Ein finanzielles Fiasko ist es schon jetzt. Thüringen ist mit ungefähr 45 Prozent an der Finanzierung beteiligt. Laut dem Staatsvertrag zu dem neuen Gefängnis haben wir Thüringer keinen Einfluss, sondern sind lediglich Zahler und notwendiger Personalausstatter.

 

#BSBD Thüringen#WirFürEuch

Ronny Rüdiger

Landesvorsitzender BSBD Thüringen