Der Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD) schlägt Alarm!

Der Bund der Strafvollzugsbediensteten Deutschlands (BSBD) schlägt Alarm!

BSBD warnt: Justizvollzug in aktueller Sicherheitsdebatte nicht berücksichtigt


Angesichts von über 150.000 offenen Haftbefehlen (laut Medienberichten) deutschlandweit warnt die Gewerkschaft BSBD vor gravierenden und bislang kaum beachteten Folgen für den Justizvollzug. Die konsequente Vollstreckung offener Haftbefehle zur Erhöhung der öffentlichen Sicherheit ist grundsätzlich zu begrüßen.

Laut Medienberichten sind allein 114 als Gefährder eingestufte Personen, mit Haftbefehl gesucht, auf freiem Fuß. Eine besorgniserregende Zahl.


Die aktuellen Statistiken zeigen, dass sich unter den gesuchten Straftätern nicht nur Personen mit geringfügigen Vergehen befinden, sondern auch Gewalt- und Wiederholungstäter. Das Ausbleiben der Vollstreckung untergräbt die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats. „Die Justiz muss handlungsfähig bleiben – sonst verlieren die Bürger das Vertrauen in den Staat“, betont René Müller, Bundesvorsitzender des BSBD. Doch eine nachhaltige Sicherheitsstrategie kann nicht isoliert betrachtet werden. Der Justizvollzug als zentrales Element innerer Sicherheit wird bislang in der Diskussion vernachlässigt. Besonders problematisch ist, dass keine politischen Antworten darauf existieren, wie die erheblichen Personalengpässe im Strafvollzug behoben werden sollen. Bereits seit 2016 bestehen in diesem Bereich rund 2.000 unbesetzte Stellen. Die Überbelegung vieler Haftanstalten sowie die hohe Arbeitsbelastung des Personals verschärfen die Lage zusätzlich.


Neben dem akuten Personalmangel fehlt es zudem an ausreichenden Haftkapazitäten. Schon jetzt stoßen viele Justizvollzugsanstalten an ihre Grenzen. Würden lediglich 10 Prozent der vollstreckbaren Haftbefehle umgesetzt, wäre das System vollständig überlastet.


Trotz dieser alarmierenden Situation gibt es bis heute keine klaren politischen Bekenntnisse zu dringend benötigten Bundeshafteinrichtungen. Der BSBD fordert solche Einrichtungen schon lange für Fälle, in denen die Bundesanwaltschaft zuständig ist – insbesondere bei extremistischen und terroristisch motivierten Straftaten. Es kann nicht sein, dass der Bund Forderungen zur inneren Sicherheit erhebt, deren Umsetzung jedoch den Ländern überlässt.


Der BSBD fordert daher eine durchdachte Strategie zur schrittweisen Abarbeitung der offenen Haftbefehle, bei der sowohl der Bund als auch die Länder mit einbezogen werden. Gleichzeitig müssen dringend Maßnahmen ergriffen werden, um den Justizvollzug personell und infrastrukturell zu stärken. Ohne diese Schritte droht nicht nur eine weitere Überlastung des Strafvollzugs, sondern auch eine ernsthafte Schwächung der inneren Sicherheit und des Rechtsstaats.


Der BSBD appelliert eindringlich an die politischen Entscheidungsträger, die Situation nicht länger zu ignorieren. Nur durch nachhaltige Lösungen kann der Justizvollzug seine zentrale Aufgabe erfüllen und zur Sicherheit der Bevölkerung beitragen.


René Müller Bundesvorsitzender des BSBD