Die Gewerkschaften BSBD und DPolG aus der großen Familie des Deutschen Beamtenbundes (https://www.dbb.de/index.html) schlagen Alarm!
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die engagierte Arbeit der Gewerkschaft BSBD Thüringen steht seit Jahren für den Schutz und die Interessenvertretung aller Beschäftigten im Justizvollzug. Durch kontinuierlichen Einsatz, sachliche Verhandlungsführung und ein offenes Ohr für die Belange der Kolleginnen und Kollegen sorgt der BSBD dafür, dass wir gemeinsam Herausforderungen meistern und unsere tägliche Arbeit im Justizvollzug sicher, fair und zukunftsorientiert gestalten können. Dies wird besonders deutlich, wenn es um komplexe Themen wie den Betrieb einer Abschiebehaftanstalt geht, bei denen gewerkschaftliche Unterstützung unverzichtbar ist.
Debatte um Betrieb der Abschiebehaft
Polizeigewerkschaft und Justizvollzug warnen vor personellen Problemen
Thüringen soll eine Abschiebehaftanstalt mit 37 Plätzen bekommen. Eingerichtet wird sie im bisherigen Jugendarrest bei Arnstadt. Wie aber soll die Abschiebehaft betrieben werden? Und wer trägt die Verantwortung? Nach Ansicht von Polizeigewerkschaften und der Gewerkschaft der Justizvollzugsbediensteten (BSBD) sind Personalfragen bisher nicht geklärt.
Für Abschiebungen sei die Polizei zuständig, sagt BSBD-Landesvorsitzender Ronny Rüdiger. Auch Jürgen Hofmann, Vorsitzender der Polizeigewerkschaft DPolG, räumt ein, dass für die Abschiebehaft die Polizei zuständig sei. Es handele sich hierbei nicht um Strafvollzug, ergänzt Herr Rüdiger. Personen in Abschiebehaft müssen nicht verurteilt sein, deshalb ist ihre Unterbringung und Bewachung nicht Aufgabe der Justiz. Sowohl Rüdiger als auch Hofmann verweisen in dem Zusammenhang jedoch auch auf die angespannte Personalsituation bei Justiz und Polizei.
DPolG und BSBD sehen nur eine kurzfristige Lösung! Vorübergehend könnte Justizpersonal für die Thüringer Abschiebehaftplätze gebildet werden. Hoffmann zufolge könnte temporär das derzeitige Personal des Arnstädter Jugendarrestes zur Polizei abgeordnet werden. Aus Sicht von Rüdiger sollte hingegen stattdessen zeitlich begrenzt ein Personalpool bei der Justiz gebildet werden, denn der Jugendarrest dürfe nicht wegfallen.
Das Überführungen von Personen, die abgeschoben werden sollen, beispielsweise zu Flughäfen, sei aber auf jeden Fall Aufgabe der Polizei, so Rüdiger.
„Um die Abschiebehaftanstalt schnellstmöglich in Betrieb nehmen zu können, muss Übergangsweise auf Bestandspersonal zurückgegriffen werden, das dieser Aufgabe gewachsen ist“, sagte am Dienstag ein Sprecher des Justizministeriums. Auch er nannte dabei die Bediensteten des Justizvollzugs. Allerdings könnten sie die Aufgabe bis zur Ausbildung entsprechenden Personals nicht allein schultern.