Übertragung Tarifergebnisse TV-L auf Beamtenbesoldung

Übertragung Tarifergebnisse TV-L auf Beamtenbesoldung

Aktuell können vom tbb nur wenig Informationen zu den Plänen der Landesregierung zur Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamtenbesoldung bekanntgegeben werden. Wir kennen den geplanten Gesetzentwurf der Landesregierung, dürfen jedoch, aufgrund der Beteiligungsvereinbarung der Landesregierung mit den Spitzenorganisationen, nicht über seinen Inhalt reden.

Doch auch wenn wir noch keine Details unserer Positionen zu den geplanten Regelungen im Gesetzentwurf bekannt geben dürfen, haben wir im Hintergrund bereits viel getan, um ein Maximum bei der Übertragung der Tarifergebnisse auf die Besoldung zu erreichen. Was genau, erfahren unsere Mitglieder in dieser Information:

Unsere Forderung: Keine Anrechnung

Anders als der DGB (und damit GdP, GEW und ver.di) hat der tbb seine Recht genutzt, gegenüber der Landesregierung durch Stellungnahme frühzeitig in den Gesetzgebungsprozess einzugreifen. In knapp 30 Seiten haben wir den Gesetzentwurf der Landesregierung bewertet, Probleme und Widersprüche aufgezeigt und eine anrechnungsfreie lineare Übertragung ausgearbeitet. Die Einführung weiterer personenbezogener Zuschläge lehnen wir ab und haben dafür sogar eine Expertenstellungnahme eingeholt, um weitere Argumente dagegen ins Feld zu führen.

Unser Landesvorsitzender Frank Schönborn führt zusätzlich im Hintergrund Gespräche mit den Ministerialbeamten und der Haushaltsabteilung (z. B. am 02.02.24), ebenfalls mit den genannten Zielen. So gab es neben einem Telefonat am 09.02.24 auch ein 4-Augen-Gespräch am 15.02.24.

Folgespräche sind bereits vereinbart

1. Lineare Erhöhung statt Sockelbetragserhöhung

Der tbb spricht sich ausdrücklich für die lineare Erhöhung anstelle einer Erhöhung um Sockelbeträge aus, da dadurch die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen geringer bleiben. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits die im Tarifbereich verhandelten, vorrangig sozialpolitisch motivierten Veränderungen der Grundgehaltstabellen, vor allem durch ungleichmäßige Tariferhöhungen und Sockelbeträge praktisch für unzulässig erklärt (BVerfGE 140, 240 <Rn 91>; 145, 304 <Rn 99>).

2. Inflationsausgleichsprämie

Da den meisten Thüringer Beamtinnen und Beamten bereits in 2023 (anders als den Thüringer Tarifbeschäftigten der Länder) eine Inflationsausgleichsprämie abhängig vom Familienstand teilig mit dem Monatsgehalt ausgezahlt wurde, kann ihnen im Jahr 2024 nur noch die Differenz zwischen dem im Jahr 2023 insgesamt erhaltenen Betrag und 3.000 € (Maximalsumme) ausgezahlt werden.

Als Mitglied in einer Fachgewerkschaft des tbb einfach besser informiert – WIR FÜR EUCH!

Hintergrund:

Das Tarifergebnis im Bereich TV-Länder beinhaltet einen steuer- und sozialabgabenfreien Inflationsausgleich von insgesamt 3.000 €. Voraussichtlich Ende März 2024 werden für die Tarifbeschäftigten 1.800 € Inflationsgeld zuzüglich 120 € für die Monate Januar-März 2024 ausgezahlt, von April bis Oktober 2024 dann monatlich jeweils 120 €. Ab 1. November 2024 steigen die Bezüge um einen Sockelbetrag von 200 € und zum 1. Februar 2025 um 5,5 Prozent. Auszubildende und Praktikanten erhalten zu den gleichen Zeitpunkten insgesamt 150 € Erhöhung. Die Laufzeit des Tarifvertrags beträgt 25 Monate.