Neue Dienstpostenbewertung eine jahrelange Forderung des BSBD kommt in die Umsetzung & zusätzlich eine neue Idee zur Öffnung der Laufbahnen

Neue Dienstpostenbewertung eine jahrelange Forderung des BSBD kommt in die Umsetzung & zusätzlich eine neue Idee zur Öffnung der Laufbahnen

Mit großer Freude hat der BSBD Thüringen im Gespräch mit dem Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz die Bestätigung erhalten, dass die neue Dienstpostenbewertung nun vor ihrer Umsetzung steht.

Bereits viele Jahre vor 2018 hat der BSBD Thüringen erstmals Gespräche über eine grundlegende Modernisierung der Beförderungsstrukturen im Thüringer Justizvollzug angestoßen. Was damals noch vielfach auf Skepsis stieß, entwickelt sich nun Schritt für Schritt zu einer konkreten Reform.

Mit der neuen Dienstpostenbewertung wird ein wichtiger Baustein geschaffen, um Beförderungen transparenter und gerechter zu gestalten. Gleichzeitig bleibt der gesetzliche Rahmen bestehen. Auch künftig wird es einen Dienstpostenkatalog sowie die gesetzlichen Stellenobergrenzen geben. Ebenso werden Zulagen weiterhin gesondert bewertet. Nach Auskunft des Ministeriums befindet sich dieser Dienstpostenkatalog derzeit in der abschließenden Bearbeitung.

Mit der neuen Bewertung allein ist die Reform jedoch noch nicht abgeschlossen.

Nun kommt dem seit 2023 geltenden Beurteilungssystem und insbesondere den Beurteilerinnen und Beurteilern eine entscheidende Bedeutung zu. Nur wenn die Leistungen der Beschäftigten künftig landesweit nach einheitlichen und nachvollziehbaren Maßstäben bewertet werden, kann die neue Dienstpostenbewertung ihre volle Wirkung entfalten.

Der BSBD Thüringen ist überzeugt, dass Leistung und Verantwortungsübernahme auch künftig sichtbar honoriert werden müssen. Viele Kolleginnen und Kollegen stellen bereits berechtigte Fragen:

Wenn künftig mehr Beschäftigte eine Besoldung bis A9 erreichen können, wodurch unterscheiden sich dann noch Funktionen mit deutlich höherer Verantwortung?

Genau diese Fragen hat der BSBD Thüringen im Gespräch mit dem Ministerium aufgegriffen und hierfür bereits erste Lösungsansätze vorgestellt.

Aus unserer Sicht muss die Reform konsequent weitergedacht werden. Insbesondere Führungsfunktionen, beispielsweise im Bereich der Vollzugsdienstleitungen, benötigen auch künftig attraktive Entwicklungsmöglichkeiten.

Deshalb setzt sich der BSBD Thüringen zusätzlich für eine Öffnung der Laufbahnen nach dem Vorbild des Freistaates Sachsen ein.

Dort besteht bereits heute ein praxisorientierter Laufbahnaufstieg vom mittleren in den gehobenen Dienst. Besonders geeignete und erfahrene Beschäftigte können nach einem qualifizierten Führungskräftelehrgang Führungsaufgaben übernehmen und sich bis in die Besoldungsgruppe A11 weiterentwickeln.

Für Thüringen wäre hierfür eine Anpassung des Laufbahnrechts sowie der entsprechenden Verordnungen erforderlich. Im Gespräch mit dem Ministerium stieß dieser Ansatz auf offene Ohren. Auch in Gesprächen mit Vertreterinnen und Vertretern anderer Organisationen wurde deutlich, dass die Bereitschaft besteht, über moderne Laufbahnstrukturen nachzudenken.

Der BSBD Thüringen begrüßt diese Entwicklung ausdrücklich.

Wie bereits bei der Dienstpostenbewertung gilt auch hier, Reformen benötigen Zeit. Entscheidend ist jedoch, dass der erste Schritt auch hier gemacht wurde. Die Gesprächskanäle nach Sachsen sind geöffnet und können genutzt werden, um vorhandene Erfahrungen für Thüringen nutzbar zu machen.

Der BSBD Thüringen wird diesen Prozess weiterhin aktiv begleiten und sich dafür einsetzen, dass die begonnenen Reformen konsequent weiterentwickelt werden, für mehr Gerechtigkeit, bessere Entwicklungsmöglichkeiten und einen attraktiven Thüringer Justizvollzug.