1. CDU‑Vorstoß zu angeblichen „Beamten‑Vorrechten“
In den vergangenen Tagen wurde im Thüringer Landtag erneut über sogenannte „Vorrechte“ des Beamtentums diskutiert. Die CDU brachte Vorschläge ein, u. a.:
- Abschaffung des freien Tages zum Dienstjubiläum
- Einschränkung des vorzeitigen Ruhestands mit 62
- Wegfall von Sonderurlaubstagen
Der Thüringer Beamtenbund (tbb) hat diese Forderungen deutlich zurückgewiesen. Die wichtigsten Punkte aus der Stellungnahme:
Dienstjubiläum – Anerkennung statt Privileg
Der freie Tag zum 25., 40. oder 50. Dienstjubiläum ist Anerkennung jahrzehntelanger Treue, kein „Extra“.
Vorzeitiger Ruhestand – Ausgleich hoher Belastungen
Gerade in Bereichen wie Justiz, Polizei und Schule sind jahrzehntelange Belastungen enorm. Die Möglichkeit des Ruhestands mit 62 ist kein Bonus, sondern notwendiger Ausgleich.
Sonderurlaub ist soziale Flexibilität, kein Luxus!!!!
Sonderurlaub dient eng begrenzten persönlichen oder dienstlichen Anlässen. Eine Streichung würde die ohnehin geringe Flexibilität im öffentlichen Dienst weiter einschränken.
Beamtenrecht ist verfassungsrechtlich geschützt
Die sogenannten „hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ sind in Art. 33 Abs. 5 GG verankert. Sie sind keine verhandelbaren Vorrechte, sondern dienen der Funktionsfähigkeit des Staates.
Der tbb fordert eine sachliche, faktenbasierte Debatte, statt symbolischer Kürzungsforderungen, die die Attraktivität des öffentlichen Dienstes gefährden.
2. Umsetzung der Tarifergebnisse & amtsangemessene Alimentation in Thüringen
Parallel zur öffentlichen Debatte haben wir als BSBD Thüringen in den vergangenen Wochen mehrfach bei der Landesregierung nachgehakt:
- Wie steht es um die Übernahme der Tarifergebnisse?
- Wann erfolgt die Anpassung der Alimentation?
- Welche weiteren beamtenrechtlichen Schritte sind geplant?
Der aktuelle Stand:
Die Antworten der Landesregierung bleiben weiterhin unbefriedigend.
- Es wird erklärt, dass an „verschiedenen Modellen“ gearbeitet werde.
- Man strebe eine Umsetzung „mit größtmöglicher Geschwindigkeit“ an.
- Konkrete Entscheidungen oder verbindliche Zeitpläne fehlen jedoch weiterhin.
Gerade in Zeiten, in denen öffentlich über angebliche „Vorrechte“ diskutiert wird, erwarten die Kolleginnen und Kollegen Verlässlichkeit, Klarheit und eine zügige Umsetzung der bestehenden Verpflichtungen des Dienstherrn.
Unsere Haltung als BSBD Thüringen:
Wir bleiben dran, stellen kritische Fragen und begleiten die Entwicklungen eng, sowohl gegenüber der Landesregierung als auch gemeinsam mit unserem Dachverband tbb.
Die Beschäftigten im Justizvollzug haben Anspruch auf:
- Respekt und Anerkennung ihrer Arbeit,
- verlässliche Alimentation,
- faire und rechtssichere Rahmenbedingungen,
- eine sachliche politische Debatte ohne populistische Verkürzungen.
Weitere Informationen:
- Thüringer Beamtenbund (tbb): www.thueringer-beamtenbund.de
- BSBD Thüringen: www.bsbd-thueringen.de
BSBD Thüringen
Nah am Vollzug. Stark für Beschäftigte.
