Historie & FAKTEN sowie EINORDNUNG zur Dienstpostenbewertung
1. Ausgangslage ab 2014/2015
Bereits im Rahmen der ersten Dienstpostenbewertungen ab 2014/2015 setzte sich der BSBD Thüringen dafür ein, allen Angehörigen des allgemeinen Vollzugsdienstes reale Entwicklungsmöglichkeiten zu eröffnen. Ursprünglich sollten einzelne Tätigkeitsbereiche lediglich mit A7 bewertet werden. Durch den Einsatz des BSBD wurde erreicht, dass diese Dienstposten mindestens mit A8 bewertet wurden.
2. Langfristige Zielsetzung des BSBD Thüringen
Von Beginn an verfolgte der BSBD das Ziel, allen Beschäftigten des allgemeinen Vollzugsdienstes die tatsächliche Möglichkeit zu eröffnen, das Endamt ihrer Laufbahn erreichen zu können. Diese Zielrichtung wurde über Jahre hinweg konsequent in Gesprächen, Veröffentlichungen und Initiativen vertreten.
3. 2018 → Abschaffung der Stellenobergrenzen bei der Polizei
Im Jahr 2018 wurden im Thüringer Landtag die Stellenobergrenzen für die Polizei aufgehoben. Bereits damals forderte ausschließlich der BSBD Thüringen, diese strukturelle Verbesserung auch auf den Strafvollzug zu übertragen. Trotz fehlender Unterstützung anderer Akteure hielt der BSBD Thüringen an dieser Forderung fest. Gerade die ausbleibende politische Resonanz führte nicht zu einem Rückzug, sondern im Gegenteil zu einer intensivierten gewerkschaftlichen Einflussnahme, insbesondere im Rahmen der späteren Beratungen zum Personalentwicklungsgesetz Thüringen.
4. Personalentwicklungskonzept (PEK) 2018/2019
Im PEK 2018/2019 brachte der BSBD frühzeitig konkrete Lösungsansätze ein, darunter Bündelungsmodelle zwischen A8 und A9 sowie die Bewertung aller Dienstposten des allgemeinen Vollzugsdienstes mit A9. Nachzulesen unter Pkt. 3 Seite 12-18. Die nun eingetretene Entwicklung entspricht im Kern diesen bereits damals formulierten Zielsetzungen.
5. Politische Rahmenbedingungen
Über viele Jahre hinweg verhinderten politische und organisatorische Hürden eine Umsetzung. Gespräche kamen zeitweise nahezu zum Stillstand. Erst mit der neuen Landesregierung und dem neu besetzten Thüringer Justizministerium konnten die Gespräche wieder aufgenommen werden.
6. Gespräche mit dem Ministerium
In persönlichen Gesprächen des BSBD Thüringen mit dem neu besetzten Ministerium, unter anderem im Mai und Dezember des vergangenen Jahres,
https://bsbd-thueringen.de/2025/12/18/bsbd_thueringen-im-gespraech-mit-dem-tmjmv/
wurden die langjährig bestehenden Lösungsansätze erneut eingebracht. Unser Staatssekretär Herr Klein zeigte dabei konstruktive Gesprächsbereitschaft und erkannte den Handlungsbedarf ausdrücklich an.
7. Rolle des Hauptpersonalrats Strafvollzug
Parallel zu den gewerkschaftlichen Gesprächen wurde die Thematik durch die im Hauptpersonalrat Strafvollzug vertretenen BSBD-Mitglieder seit mehren legistaturperioden aktiv begleitet und unterstützt.
8. Aktuelle Entwicklung
Mit der aktuell anstehenden Neubewertung der Dienstposten wird erstmals die Möglichkeit geschaffen, vorhandene Haushaltsstellen im Bereich A9 deutlich umfassender zu nutzen. Nach aktuellem Stand bestehen im Bereich A8 und A9 rund 60 offene Dienstposten, die künftig besetzt werden könnten.
8. Was jetzt zwingend folgen muss
Verbesserungen können nur Wirkung entfalten, wenn verbindliche Schritte erfolgen:
• Erstellung klarer organisatorischer Vorgaben für die Vollzugsbehörden
• Schriftliche Umsetzungsregelungen durch das Ministerium
• Anpassung der Dienstpostenstruktur, insbesondere für herausgehobene Funktionen
• Sicherstellung eines ausgewogenen dienstlichen Gefüges, damit Beförderungs- und Entwicklungsmöglichkeiten fair und transparent bleiben
• Zeitnahe Kommunikation der weiteren Umsetzungsschritte an die Beschäftigten
Der BSBD Thüringen hat hierzu bereits eigene Lösungsansätze und vorbereitete Konzepte erarbeitet, die dem Ministerium im weiteren Verlauf der Gespräche vorgestellt werden.
9. Ausblick
Der BSBD Thüringen begrüßt die aktuelle Entwicklung ausdrücklich. Gleichzeitig bleibt die Verbesserung der beruflichen Perspektiven im Thüringer Justizvollzug ein zentrales Ziel unserer gewerkschaftlichen Arbeit.
Die jüngsten Fortschritte zeigen:
Langfristige, sachorientierte und konstruktive Gewerkschaftsarbeit entfaltet Wirkung, nicht kurzfristige Schlagzeilen.
Wichtig, was die neue Entwicklung ermöglicht, und was weiterhin gilt
Mit der anstehenden Neubewertung besteht nun erstmals für alle Angehörigen des mittleren allgemeinen Vollzugsdienstes eine echte theoretische Beförderungsmöglichkeit bis A9.
Gleichzeitig gehört zur vollständigen Wahrheit:
- Die gesetzlich festgelegten Stellenobergrenzen für den Justizvollzug bestehen weiterhin.
- Auch der Dienstpostenkatalog des Thüringer Justizvollzugs bleibt unverändert gültig und wird lediglich angepasst.
- Die finanzielle Haushaltsplanung des Ministeriums muss sich zwingend an diese gesetzlichen Vorgaben halten.
Das bedeutet, die strukturelle Öffnung ist ein wichtiger Meilenstein, aber sie ersetzt nicht die Notwendigkeit weiterer politischer Entscheidungen, um die Beförderungsperspektiven dauerhaft und flächendeckend zu verbessern.
Genau deshalb bleibt es Aufgabe des BSBD Thüringen, auch weiterhin auf Anpassungen der Stellenobergrenzen, des Dienstpostenkatalogs und der haushalterischen Rahmenbedingungen hinzuwirken.
BSBD Thüringen
Nah am Vollzug. Stark für Beschäftigte.
