BSBD Thüringen im Dialog mit dem Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz (TMJMV)

BSBD Thüringen im Dialog mit dem Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz (TMJMV)

BSBD Thüringen und das TMJMV im Dialog: Konstruktives Gespräch über Zukunft des Justizvollzugs

Am 5. Mai 2025 fand ein intensives und zukunftsorientiertes Gespräch zwischen dem BSBD Thüringen und dem Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz (TMJMV) statt. Der BSBD Thüringen, vertreten durch den Vorsitzenden Herrn Rüdiger und zwei stellvertretenden Vorsitzenden Frau Schneider-Papst und Herrn Bursian, nutzten die Gelegenheit, um zentrale Themen des Justizvollzugs in Thüringen anzusprechen und klare Forderungen für eine verbesserte Personal- und Arbeitsstruktur zu formulieren und übereichten dem TMJMV ein umfassendes Themenpapier. Das Gespräch verlief in einer offenen, konstruktiven und lösungsorientierten Atmosphäre.

Personalausstattung und Einstellungssituation: Dringender Handlungsbedarf erkannt

Der BSBD Thüringen begrüßte ausdrücklich die derzeit laufende Neuberechnung des Personalbedarfs im Justizvollzug. Bereits seit 2019 weist der Verband auf die kritische Personalsituation hin. Bereits im Juli 2024 hatte der BSBD auf seiner Website vor einem Personalfehlbestand von bis zu 20 % gewarnt, und schilderte eine besorgniserregende Prognose für die Zukunft, wenn keine gezielten Maßnahmen ergriffen werden.

Der BSBD machte im Gespräch nochmal deutlich, dass die bisherigen Einstellungszahlen pro Jahr nicht ausreichen, um die natürlichen Abgänge und den steigenden Personalbedarf zu decken. Der Verband forderte daher eine Anhebung der Ausbildungskapazitäten auf mindestens 60 Plätze jährlich sowie gezielte Maßnahmen zur Personalgewinnung und Personalbindung.

Attraktivität des Berufsbildes: Maßnahmen für eine bessere Zukunft

Der BSBD Thüringen machte klar, dass der Beruf im Justizvollzug attraktiver gestaltet werden muss, um qualifiziertes Personal zu gewinnen und auch zu halten. In Anlehnung an das aktuelle Themenpapier des BSBD und die aktuellen Forderungen wurden als Beispiel folgende Maßnahmen vorgestellt:

  • Erhöhung des Eingangsamtes auf A 8 sowie Ruhegehaltsfähigkeit der Zulage für den Justizvollzugsdienst
  • Umsetzung der Stellenbündelung A8/A9 (keine Gesetzänderung notwendig)
  • Abschaffung Stellenobergrenzen durch Gesetzesänderung im Thüringer Landtag
  • Transparente und faire Dienstpostenbewertungen
  • Faire und nachvollziehbare Beurteilungen
  • Bessere Beförderungspraxis und individuelle Entwicklungsmöglichkeiten z.B. Einführung neuer beruflicher Perspektiven im mittleren Dienst, insbesondere durch Öffnung der Laufbahn bis A11 für spezifische Fachbereiche
  • Modernisierung der Arbeitsumgebung durch Einführung digitaler Tools wie Dienstplan-Apps
  • Gesundheitsförderung – regelmäßige Gesundheitsfürsorge (z. B. Vorsorgeuntersuchungen, Grippeschutz), Gesundheitstage
  • Flexible Arbeitsmodelle: Optimierung der Schichtmodelle, Einführung flexibler Langzeitkonten und Unterstützung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
  • Entlastung von Fachdiensten durch Anbindung der Gefangenen an digitale Verwaltungsservices

Abschiebehaft: Notwendig, aber nur mit zukunftsorientierten Lösungen

Der BSBD Thüringen begrüßt den Aufbau der neuen Abschiebehaftanstalt in Thüringen und unterstützt die Bemühungen der Landesregierung, diese Herausforderung aktiv anzugehen. Der Verband machte jedoch klar, dass die Abschiebehaft langfristig zukunftsorientiert gestaltet werden muss, ohne den bestehenden Justizvollzug unnötig zu belasten.

Um dies zu gewährleisten, hatte der BSBD folgende Maßnahmen, gem. Themenpapier:

  • Kooperative Modelle
  • Langfristige Unterscheidung von Justizvollzug und Abschiebehaft: Durch organisatorische und strukturelle Anpassungen, um den Justizvollzug nicht zusätzlich zu belasten.
  • separate Personalgewinnung für die Abschiebehaft
  • Aufbau eines eigenständigen Personalpools für die Abschiebehaft
  • angepasste Ausbildungen mit spezialisierten Kräften

Der BSBD betonte, dass die Abschiebehaft eine zusätzliche Aufgabe für den Justizvollzug ist und langfristig eigene Strukturen, Ressourcen und Personalmodelle benötigt. Der Verband ist der Ansicht, dass eine dauerhafte Übernahme der Abschiebehaft durch den bestehenden Justizvollzug, in der aktuellen Situation, nicht praktikabel ist.

JVA Zwickau: Staatsvertrag und Unsicherheit belasten Bedienstete

Ein weiterer zentraler Gesprächspunkt war der geplante Neubau der JVA Zwickau. Der BSBD kritisierte den bestehenden Staatsvertrag zwischen Sachsen und Thüringen als unzureichend und betonte, dass dieser zur Unsicherheit der Bediensteten beiträgt.

Besonders die unklare Bausituation und die mangelnde Transparenz der Planungen belasten die Kolleginnen und Kollegen, insbesondere in der JVA Hohenleuben. Der BSBD forderte klare und verbindliche Kommunikationswege sowie eine frühzeitige Einbindung der Bediensteten in die Planungen.

Das TMJMV und auch die Thüringer Landesregierung steht hierbei an der Seite des BSBD Thüringen und teilt die Kritik am bestehenden Staatsvertrag. Derzeit werden rechtliche Maßnahmen geprüft, und Gespräche zwischen den Landesregierungen von Thüringen und Sachsen finden statt, um eine einvernehmliche und faire Lösung zu erreichen.

Konstruktive Gesprächsatmosphäre und positive Perspektiven

Der BSBD Thüringen zeigte sich im Anschluss an das Gespräch sehr zufrieden und betonte, dass die Atmosphäre von Offenheit, gegenseitigem Respekt und Lösungsorientierung geprägt war. Beide Seiten einigten sich auf eine enge und kontinuierliche Zusammenarbeit, um die Herausforderungen des Justizvollzugs gemeinsam zu meistern.

„Wir gehen mit einem sehr guten Gefühl aus diesem Gespräch heraus. Der Dialog mit dem TMJMV war offen, konstruktiv und zielführend. Wir sind zuversichtlich, dass wir die anstehenden Herausforderungen gemeinsam bewältigen werden“, erklärte der BSBD-Vorsitzende Herr Rüdiger.

Der BSBD Thüringen betont, dass das Gespräch ein wichtiger Schritt hin zu einer modernen und funktionalen Justizvollzugspraxis in Thüringen war. Die vereinbarte enge Zusammenarbeit zwischen dem Ministerium und der Gewerkschaft soll dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen im Justizvollzug nachhaltig zu verbessern und die Herausforderungen der Zukunft aktiv anzugehen.