Geplante Abschiebehaftanstalt in Arnstadt – Chancen, Kosten und Kritik

Geplante Abschiebehaftanstalt in Arnstadt – Chancen, Kosten und Kritik

Geplante Abschiebehaftanstalt in Arnstadt – Chancen, Kosten und Kritik

In Arnstadt, Thüringen, soll eine neue Abschiebehaftanstalt mit 37 Plätzen entstehen. Das Gebäude der bisherigen Jugendarrestanstalt wird hierfür umgebaut. Die Justizministerin Beate Meißner (CDU) betont, dass es sich nicht um eine „Anstalt der Grausamkeit“ handeln soll. Die Einrichtung soll sich von regulären Strafanstalten unterscheiden, etwa durch abweichende Einschlusszeiten. Die geplante Abschiebehaftanstalt ist eine Reaktion auf den steigenden Bedarf in Thüringen. Bisher mussten Thüringer Abschiebehäftlinge in andere Bundesländer verlegt werden, was organisatorische und finanzielle Herausforderungen mit sich brachte.

BSBD Thüringen unterstützt das Vorhaben

Der BSBD Thüringen unterstützt die Pläne zur Errichtung der Abschiebehaftanstalt in Arnstadt und bietet der Landesregierung seine aktive Zusammenarbeit an. Als Gewerkschaft setzen wir uns dafür ein, gemeinsam mit der Politik praxisnahe und faire Lösungen zu entwickeln, die sowohl den Anforderungen des Strafvollzugs als auch den Interessen unserer Kolleginnen und Kollegen gerecht werden. Unser Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Arbeitsbedingungen für alle Bediensteten gewahrt bleiben und der Betrieb der neuen Einrichtung reibungslos erfolgt.

Kosten und Finanzierung

Für den Umbau und Betrieb der neuen Einrichtung sind jährlich 3,4 Millionen Euro veranschlagt. Die Finanzierung erfolgt über eine sogenannte „globale Mehrausgabe“ in Höhe von 2,8 Millionen Euro, die nicht explizit im Landeshaushalt ausgewiesen ist. Kritiker, wie die Partei „Die Linke“, werfen der Landesregierung in diesem Zusammenhang Intransparenz vor. Justizministerin Meißner verteidigt jedoch die Pläne und verweist auf den dringenden Bedarf an Abschiebehaftplätzen.

Kritik und politische Debatte

Die Pläne stoßen auf gemischte Reaktionen. Während die Landesregierung den steigenden Bedarf an Abschiebehaftplätzen betont, warnen Kritiker vor rechtlichen und ethischen Problemen. Die justizpolitische Sprecherin der Linken, Ulrike Große-Röthig, äußerte Bedenken hinsichtlich der Zweckentfremdung von Haushaltsmitteln und betonte, dass Abschiebehaft keine Strafhaft sei. Eine Vermischung von Haft- und Abschiebearrest sei rechtlich problematisch. Auch Landrätin Petra Enders (parteilos) forderte klare Zuständigkeiten und eine transparente Kommunikation zwischen Land und Kommunen.

Hintergrund und Bedeutung

Seit 2014 gab es in Thüringen keine eigene Abschiebehaftanstalt. Abschiebehäftlinge wurden in andere Bundesländer verlegt, was zu organisatorischen Schwierigkeiten führte. Mit der neuen Einrichtung will Thüringen eine eigenständige Lösung schaffen. Der Standort in Arnstadt wurde gewählt, da das bestehende Gebäude der Jugendarrestanstalt umgenutzt werden kann. Der Jugendarrest soll in das kaum belegte Gebäude des offenen Vollzugs umziehen.

Fazit

Der BSBD Thüringen bekräftigt seine Bereitschaft, die Landesregierung bei der Umsetzung der neuen Abschiebehaftanstalt zu unterstützen. Als Gewerkschaft setzen wir uns aktiv für die Interessen unserer Kolleginnen und Kollegen ein und streben praxisnahe Lösungen an, die sowohl den Anforderungen des Justizvollzugs als auch den Schutzrechten der Bediensteten gerecht werden. Gemeinsam mit der Politik wollen wir sicherstellen, dass die neue Einrichtung nicht nur effektiv, sondern auch fair und rechtssicher betrieben wird.