Öffentliche Stellungnahme des BSBD Thüringen zum Gesetzentwurf zur Anpassung der Thüringer Beamtenbesoldung
Der BSBD Thüringen begrüßt grundsätzlich, dass die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Thüringer Beamtenbesoldung vorgelegt hat. Die Umsetzung der Tarifergebnisse, die linearen Erhöhungen der Grundgehälter in den Jahren 2026 bis 2028 sowie die Stärkung der Familienalimentation sind wichtige Schritte, um die Besoldung in Thüringen wieder näher an die verfassungsrechtlichen Vorgaben heranzuführen.
Positiv ist auch die Einführung einer Jahressonderzahlung für Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfänger. Diese Maßnahme stellt eine sichtbare Anerkennung der geleisteten Arbeit dar. Gleichwohl kritisieren wir deutlich, dass diese Jahressonderzahlung nicht ruhegehaltfähig ausgestaltet ist. Damit wird die strukturelle Besoldung nicht nachhaltig verbessert, und die Versorgungslücke im Ruhestand bleibt bestehen. Hier besteht aus unserer Sicht dringender Nachbesserungsbedarf.
Unsere gewerkschaftliche Vorreiterrolle, und warum sie jetzt wichtig ist.
Der BSBD Thüringen weist seit vielen Jahren auf die fehlerhafte Alimentation in Thüringen hin. Als einzige Gewerkschaft im Bereich des Justizvollzugs haben wir den Rechtsweg auf eigene Kosten beschritten und entsprechende Musterverfahren uüber unseren Dachverband tbb und dbb thüringen geführt. Bereits im Jahr 2020 führten diese Verfahren zu wegweisenden Entscheidungen, die eine verfassungskonforme Anpassung der Besoldung nach sich zogen. Thüringen war damit bundesweit Vorreiter.
Auch nach dieser Anpassung haben wir unsere Bedenken geäußert und weiterhin darauf hingewiesen, dass die Besoldung in Teilen nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Aus diesem Grund haben wir jährlich unsere Mitglieder, und ausdrücklich auch alle anderen Kolleginnen und Kollegen, dazu aufgerufen, Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen. Wir haben dafür regelmäßig aktualisierte Musterschreiben zur Verfügung gestellt und damit frühzeitig auf die Risiken einer erneuten Unteralimentation hingewiesen.
Diese konsequente Linie zeigt,der BSBD Thüringen hat das Thema nie aus den Augen verloren und stets im Interesse der Kolleginnen und Kollegen gehandelt.
Ungleichbehandlung bei den Nachzahlungen, ein zentrales Problem
Besonders kritisch bewerten wir die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung zu den rückwirkenden Nachzahlungen aufgrund der vom Land selbst anerkannten verfassungswidrigen Unteralimentation der Jahre 2008 bis 2024.
Nach dem Entwurf sollen Nachzahlungen ausschließlich den Beamtinnen und Beamten gewährt werden, die in den jeweiligen Jahren Widerspruch eingelegt oder Klage erhoben haben. Dies betrifft etwa 1.300 Personen. Mehr als 30.000 weitere Kolleginnen und Kollegen, die unter denselben verfassungswidrigen Bedingungen Dienst geleistet haben, sollen hingegen keine oder nur sehr geringe Kompensation erhalten.
Das Land Thüringen erkennt in der Gesetzesbegründung ausdrücklich an, dass die Besoldung über viele Jahre hinweg nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprochen hat. Es handelt sich also um einen systemischen Verfassungsverstoß, der die gesamte Beamtenschaft betrifft.
Vor diesem Hintergrund halten wir die geplante Ungleichbehandlung für politisch problematisch und rechtlich zumindest zweifelhaft. Der Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verlangt für eine Ungleichbehandlung wesentlich gleicher Sachverhalte einen tragfähigen sachlichen Grund. Ob dieser hier vorliegt, ist keineswegs eindeutig.
Unser weiteres Vorgehen:
Der BSBD Thüringen hat seinen Dachverband den tbb Thüringen bereits offiziell aufgefordert, sich gegenüber Landtag und Landesregierung für folgende Punkte einzusetzen:
- Überprüfung der geplanten Ungleichbehandlung zwischen Widerspruchsführern und Nicht-Widerspruchsführern
- Schaffung einer ergänzenden gesetzlichen Regelung, die auch den nicht widerspruchsführenden Beamtinnen und Beamten eine angemessene – ggf. pauschalierte – Nachzahlung ermöglicht
- kritische Bewertung der fehlenden Ruhegehaltfähigkeit der Jahressonderzahlung
- Prüfung möglicher Musterverfahren
- politische Gespräche mit den Fraktionen im Thüringer Landtag
Unser Ziel:
Wir setzen uns dafür ein, dass die Besoldung in Thüringen:
- verfassungskonform,
- gerecht,
- nachvollziehbar,
- und zukunftsfest gestaltet wird.
Die Kolleginnen und Kollegen im Justizvollzug leisten tagtäglich verantwortungsvolle und belastende Arbeit. Sie haben Anspruch auf eine faire und verfassungsgemäße Alimentation, rückwirkend wie zukünftig. Der BSBD Thüringen wird diesen Prozess aktiv begleiten und, falls erforderlich, auch selbst weitere politische Schritte einleiten.
Der BSBD Thüringen bleibt an diesem Thema dran und wird transparent über alle weiteren Entwicklungen informieren.
BSBD Landesverband Thüringen Landesvorstand

