Der BSBD Thüringen kann einen wichtigen Erfolg im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Anpassung der Thüringer Beamtenbesoldung vermelden. Nachdem wir in unserer öffentlichen Stellungnahme vom 7. Juni 2026 deutlich kritisiert hatten, dass die geplante Jahressonderzahlung für Beamtinnen und Beamte sowie Versorgungsempfänger nicht ruhegehaltfähig ausgestaltet werden sollte, hat das Thüringer Finanzministerium eine gemiensame Eingabe nun angenommen. In Abstimmung mit unserem Dachverband in Thüringen, dem tbb Thüringen wurde bestätigt, dass die Jahressonderzahlung künftig ruhegehaltfähig in den Gesetzentwurf aufgenommen wird. Damit wird ein zentraler Schwachpunkt des ursprünglichen Entwurfs behoben und ein wichtiger Schritt hin zu einer nachhaltig verbesserten Besoldungsstruktur vollzogen.
Die ruhegehaltfähige Ausgestaltung der Sonderzahlung ist von erheblicher Bedeutung, da sie nicht nur die aktive Besoldung stärkt, sondern auch die Versorgung im Ruhestand verbessert. Ohne diese Anpassung wäre die strukturelle Unteralimentation fortgeschrieben worden, und die Versorgungslücke im Alter hätte sich weiter verfestigt. Dass das Finanzministerium hier nachgebessert hat, zeigt, dass gewerkschaftliche Beharrlichkeit Wirkung entfaltet. Der BSBD Thüringen hat in den vergangenen Jahren immer wieder auf Defizite in der Thüringer Beamtenbesoldung hingewiesen, Musterverfahren unterstützt und die Kolleginnen und Kollegen regelmäßig dazu aufgerufen, Widerspruch gegen die Besoldung einzulegen. Diese konsequente Linie trägt nun erneut Früchte.
Trotz dieses wichtigen Erfolgs bleiben weitere Punkte des Gesetzentwurfs kritisch zu bewerten. Insbesondere die geplante Ungleichbehandlung zwischen Widerspruchsführern und Nicht-Widerspruchsführern bei den rückwirkenden Nachzahlungen für die Jahre 2008 bis 2024 stellt weiterhin ein erhebliches Problem dar. Während das Land selbst anerkennt, dass die Besoldung über viele Jahre hinweg verfassungswidrig zu niedrig bemessen war, sollen nur rund 1.300 Personen eine vollständige Kompensation erhalten, während mehr als 30.000 Kolleginnen und Kollegen in Thüringen leer ausgehen würden. Der BSBD Thüringen hält diese Differenzierung weiterhin für politisch schwer vermittelbar und rechtlich zumindest zweifelhaft. Gemeinsam mit dem tbb Thüringen werden wir uns daher weiterhin für eine Lösung einsetzen, die allen Betroffenen eine angemessene und verfassungskonforme Nachzahlung ermöglicht.
Unser Ziel bleibt unverändert, eine Besoldung in Thüringen, die gerecht, verfassungskonform, nachvollziehbar und zukunftsfest ist. Die Beschäftigten im Justizvollzug leisten täglich verantwortungsvolle und belastende Arbeit. Sie haben Anspruch auf eine faire und rechtssichere Alimentation, im aktiven Dienst ebenso wie im Ruhestand. Der BSBD Thüringen wird den weiteren Gesetzgebungsprozess aufmerksam begleiten, politische Gespräche fortführen und, wenn erforderlich, weitere Schritte einleiten. Wir bleiben an diesem Thema dran und informieren transparent über alle weiteren Entwicklungen.
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