Beihilfe, erste Lösungen auf den Weg gebracht & BSBD bringt freie Heilfürsorge in die Diskussion ein

Beihilfe, erste Lösungen auf den Weg gebracht & BSBD bringt freie Heilfürsorge in die Diskussion ein

Beihilfe, Erste Lösungen auf den Weg gebracht & BSBD bringt freie Heilfürsorge in die Diskussion ein

Die Bearbeitung der Beihilfeanträge beschäftigt derzeit viele Kolleginnen und Kollegen im Thüringer Justizvollzug. Nach aktuellem Stand besteht ein Bearbeitungsrückstand von rund 14.000 Anträgen, wodurch sich die Bearbeitungszeit derzeit auf etwa drei Monate beläuft.

Der BSBD Thüringen hat diese Problematik in den vergangenen Monaten wiederholt gegenüber den verantwortlichen Stellen angesprochen und auf die erheblichen Belastungen für die Beschäftigten hingewiesen. Viele Kolleginnen und Kollegen müssen medizinische Rechnungen zunächst vollständig aus eigenen finanziellen Mitteln begleichen und warten anschließend mehrere Monate auf die Erstattung.

Im Gespräch mit dem Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz am 29. Juni 2026 wurde deutlich, dass die Problematik auch von unserem Ministerium erkannt wurde und es bereits konkrete Gespräche mit der Zuständigen Behörde gegeben habe. Was das Ministerium mitteilen konnte, dass Maßnahmen eingeleitet werden.

Nach den uns vorliegenden Informationen wurden innerhalb der zuständigen Behörden zusätzliche personelle Ressourcen gebündelt, um den Bearbeitungsstau schrittweise abzubauen. Ziel ist es, die derzeit rund 14.000 offenen Anträge bis Ende des Jahres aufzuarbeiten und die Bearbeitung der Beihilfe ab Januar 2027 wieder innerhalb üblicher Fristen sicherzustellen.

Darüber hinaus werden derzeit weitere organisatorische Möglichkeiten geprüft. Hierzu gehören unter anderem neue Verfahrensabläufe sowie die Frage, ob einzelne Bearbeitungsschritte künftig durch externe Dienstleister unterstützt werden könnten.

Der BSBD Thüringen hat in diesem Zusammenhang bewusst einen weiteren Gedanken eingebracht, der bislang unabhängig von den Positionen anderer Dachverbände diskutiert wird:

Die Einführung einer freien Heilfürsorge für den Thüringer Justizvollzug.

Dieses Modell ist in mehreren Bundesländern bereits gelebte Praxis. Sachsen hat den Justizvollzug im vergangenen Jahr in ein bereits bestehendes Heilfürsorgesystem aufgenommen, das zuvor insbesondere für den Polizeivollzugsdienst galt. Auch Hamburg geht diesen Weg.

Aus Sicht des BSBD Thüringen handelt es sich hierbei nicht um eine zusätzliche Vergünstigung, sondern um ein modernes Instrument der Personalgewinnung und Personalbindung. Der Thüringer Justizvollzug steht zunehmend im Wettbewerb mit anderen Bundesländern um qualifizierte Nachwuchskräfte. Attraktive Rahmenbedingungen werden deshalb künftig eine immer größere Rolle spielen.

Gleichzeitig könnte eine freie Heilfürsorge die Beschäftigten von finanziellen Vorleistungen entlasten und das bisherige Beihilfesystem organisatorisch vereinfachen. Ob und in welchem Umfang sich daraus langfristig auch verwaltungsorganisatorische Vorteile ergeben, sollte nach Auffassung des BSBD Thüringen sorgfältig geprüft werden.

Besonders erfreulich war, dass Herr Staatssekretär Klein im Gespräch ankündigte, sich mit dem Freistaat Sachsen über die dortigen Erfahrungen auszutauschen und Vor- sowie Nachteile einer Einführung näher zu betrachten.

Der BSBD Thüringen wird diesen Prozess konstruktiv begleiten und sich weiterhin für praktikable und zukunftsfähige Lösungen einsetzen.